Termine

Saison 25/26

Informationen zum Umzug

Hallo liebe Umzugsteilnehmer und Wagenbauer,

Für die Durchführung des Karnevalsumzuges wurden uns von den zuständigen Behörden verschiedene Auflagen erteilt. Diese dienen in erster Linie der Sicherung des Verkehrs und der allgemeinen Sicherheit während des Umzuges. Gemäß §45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind folgende Maßnahmen verpflichtend:

Aufgaben der Sicherheitskräfte

  • Sicherstellung der Sicherheit am und um den Wagen: Die Sicherheitskräfte müssen Teilnehmer und Besucher stets im Blick behalten und auf gefährliche, auffällige oder verdächtige Situationen achten sowie entsprechend reagieren.
  • Prüfung, dass keine unbefugten Personen auf oder neben den Wagen stehen.
  • Überwachung, dass alle Umzugsteilnehmer die festgelegten Verhaltensregeln einhalten, insbesondere im Hinblick auf das Werfen von Süßigkeiten oder das Verhalten in und auf dem Wagen.
  • Freihaltung des Zugweges: Es ist besonders darauf zu achten, dass Rettungsfahrzeuge im Bedarfsfall den Weg passieren können.
  • Vermeidung des Einsatzes von offenem Feuer oder anderen Brandquellen in der Nähe der Zuschauer.
  • Im Fall eines medizinischen Notfalls sind die bekannten Notrufnummern (Tel. 112) umgehend zu kontaktieren.

Pflicht zum Tragen einer Warnweste

Alle Sicherheitskräfte sind verpflichtet, während des Umzuges eine Warnweste zu tragen. Sollte keine eigene Warnweste vorhanden sein, kann diese beim Dermbacher Carnevals Club angefordert werden.

Wir hoffen auf euer Verständnis.

Euer DCC e.V.